Ein Hauptkomplex der Fortbildungsarbeit ist jedoch die Verknüpfung und Umsetzung der Theorie- und Methodenkenntnisse in Bezug des aktuell gültigen, oder zukünftig zu erwartenden Rechtsrahmens. Daraus ergeben sich in der Regel auch die finanziellen Rahmenbedingungen.
Bis hin zu Aspekten wie:
Wirkungen auf die Struktur, Funktion und Rolle der Jugendhilfe in der Gesellschaft, die Organisation und das Selbstverständnis des Amtes, dessen einzelnen Teilbereiche und den die konkrete Arbeit umsetzenden Personen.
Recht und Geld bestimmen unser Handeln
In qualifizierten Seminaren behandeln wir daher Rechtsgrundlagen, wie spezifische Fragen zu Themen des Alltags z.B. zum Pflegekinderwesen, zur Herkunftsfamilienarbeit, zu Elternrechten- und Pflichten, zum Kindeswillen, zum Kindeswohl, zu Haltung und Verhalten in gerichtlichen Verfahren.
Vermittelt und diskutiert werden Kenntnisse, Erfahrungen und Einschätzungen u.a. zum:
Grundgesetz (GG), Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), hier insbesondere Grundlagen und Zusammenhänge des Familien- und Kindschaftsrechts, Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG), Verwaltungsrecht für die soziale Praxis, Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) - auch KJHG genannt.
Besonders im Jugendamt ergeben sichere Rechtskenntnisse ein sicheres Auftreten und abgesichertes Handeln
Das Jugendamt
Die Arbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) wird immer komplexer und anspruchs- wie verantwortungsvoller.
Die adäquate Ausübung des staatlichen Wächteramtes unter Beachtung der Elternrechte und dies stets ausgerichtet an dem individuell anzulegenden Maßstab des Kindeswohls, stellt hohe Anforderungen an die Persönlichkeit wie die fachliche Qualifikation der MitarbeiterInnen. Gleiches gilt auch für die anderen Abteilungen und Dienste im Jugendamt. Besonders die permanente "Rollendiffusion und Dichotomie" - gleichzeitig Helfer und Kontrolleur sein zu müssen - stellt oft im Alltagshandeln eine Belastung dar.
Hinzu kommt das Bewusstsein, als Teil einer kommunalen, zweigliedrigen Verwaltung dem Jugendamt zu wirken und selbst nur wenige, eingeschränkte Entscheidungskompetenzen zu haben. Vieles muss verwaltungstechnisch behandelt, beantragt und erst genehmigt werden. Fakt ist, die politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen in Kommune, Land und Bund setzen den Umsetzungsspielraum des Handelns fest.
Gleichzeitig werden vielfältige Ansprüche an die einzelne Fachkraft gestellt. Nicht nur von den Hilfeadressaten selbst, sondern auch z. B. von Freien Trägern, Kitas, Schulen, dem Gesundheitsbereich, der Polizei, der Justiz.
Um hier die MitarbeiterInnen zu unterstützen, bietet das ibr seit vielen Jahren adäquat und erfolgreich Fortbildungen in den Themengebieten Theoriekenntnis und Methodenkompetenz an.
Insbesondere arbeiten wir auf der Grundlage des Ansatzes von Hans Thiersch, der die Alltags- und Lebensweltorientierung betont.
Aus diesen und anderen ähnlich gelagerten Theorieansätzen, z. B. von Wolf Rainer Wendt, leiten sich die systemtheoretisch- ökosozial angelegten Methoden des Handelns in der modernen Jugendhilfe, wie der gesamten Sozialen Arbeit ab.
Es ist immer wieder zu reflektieren nach welchem Konzept-, Handlungs- und Akzeptanzprinzip die einzelne Fachkraft arbeitet und welche ethischen und moralischen Normen und Werte, Denken und Handeln determinieren.