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Das Jugendamt

Die Arbeit im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) wird immer komplexer und anspruchs- wie verantwortungsvoller.
Die adäquate Ausübung des staatlichen Wächteramtes unter Beachtung der Elternrechte und dies stets ausgerichtet an dem individuell anzulegenden Maßstab des Kindeswohls, stellt hohe Anforderungen an die Persönlichkeit wie die fachliche Qualifikation der MitarbeiterInnen. Gleiches gilt auch für die anderen Abteilungen und Dienste im Jugendamt. Besonders die permanente "Rollendiffusion und Dichotomie" - gleichzeitig Helfer und Kontrolleur sein zu müssen - stellt oft im Alltagshandeln eine Belastung dar.
Hinzu kommt das Bewusstsein, als Teil einer kommunalen, zweigliedrigen Verwaltung dem Jugendamt zu wirken und selbst nur wenige, eingeschränkte Entscheidungskompetenzen zu haben. Vieles muss verwaltungstechnisch behandelt, beantragt und erst genehmigt werden. Fakt ist, die politisch und wirtschaftlich Verantwortlichen in Kommune, Land und Bund setzen den Umsetzungsspielraum des Handelns fest.
Gleichzeitig werden vielfältige Ansprüche an die einzelne Fachkraft gestellt. Nicht nur von den Hilfeadressaten selbst, sondern auch z. B. von Freien Trägern, Kitas, Schulen, dem Gesundheitsbereich, der Polizei, der Justiz.

Um hier die MitarbeiterInnen zu unterstützen, bietet das ibr seit vielen Jahren adäquat und erfolgreich Fortbildungen in den Themengebieten Theoriekenntnis und Methodenkompetenz an.
Insbesondere arbeiten wir auf der Grundlage des Ansatzes von Hans Thiersch, der die Alltags- und Lebensweltorientierung betont.
Aus diesen und anderen ähnlich gelagerten Theorieansätzen, z. B. von Wolf Rainer Wendt, leiten sich die systemtheoretisch- ökosozial angelegten Methoden des Handelns in der modernen Jugendhilfe, wie der gesamten Sozialen Arbeit ab.
Es ist immer wieder zu reflektieren nach welchem Konzept-, Handlungs- und Akzeptanzprinzip die einzelne Fachkraft arbeitet und welche ethischen und moralischen Normen und Werte, Denken und Handeln determinieren.